Kündigung 573 b bgb

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Bürgerliches Gesetzbuch . 1 (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung. 2 (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § kündigen. 3 (1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der. 4 § b Teilkündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, 1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder 2. 5 § b Teilkündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § Ordentliche Kündigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. 7 § Ordentliche Kündigung des Vermieters (1) 1 Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2 Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn. 8 § BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters § a BGB - Erleichterte Kündigung des Vermieters § b BGB - Teilkündigung des Vermieters § c BGB - Fristen der ordentlichen. 9 Dies geschieht in § c BGB. Bei Eigenbedarf besteht demnach eine Kündigungsfrist von grundsätzlich drei Monaten. Das Schreiben muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugestellt sein, wenn die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats wirksam sein soll. 573 bgb kündigung durch mieter 10 (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der. 11 bgb 573 absatz 2 nr 3 12